Struktur der öffentlichen Verwaltung in Polen
Die Struktur der öffentlichen Verwaltung in Polen wird von folgenden Rechtsakten geregelt: der Verfassung der Republik Polen vom 2. April des Jahres 1997 sowie den entsprechenden Gesetzen. Im Verständnis der oben angeführten Rechtsakte wird die öffentliche Verwaltung von folgenden Einheiten und Institutionen ausgeführt:
- im Rahmen der Regierungsverwaltung:
- der Ministerrat (die Regierung), dem der Vorsitzende des Ministerrates (Premierminister) vorsteht,
- den zentralen Organen der Regierungsverwaltung,
- im Rahmen der Regierungsverwaltung auf der Ebene der Wojewodschaften sind dies vor allem:
- die Wojewoden, die Vertreter der Regierung in den einzelnen Landesteilen sind,
- die regionalen Organe der allgemeinen Verwaltung - das heißt unter der Oberherrschaft des Wojewoden tätigen - Organe der Fachverwaltung - das heißt: dem entsprechenden Minister oder Leiter des zentralen Amtes untergeordneten - Organe,
- im Rahmen der Selbstverwaltung:
- in der Gemeinde - der Gemeinderat und der Gemeindevorsteher, Bürgermeister oder Stadtpräsident,
- im Kreis - der Kreisrat und der Vorstand des Kreises, dem der Landrat ("Starosta") vorsteht,
- in der Wojewodschaft - das Wojewodschaftsparlament und der Vorstand der Wojewodschaft, dem der Marschall der Wojewodschaft vorsteht.
Die territoriale Selbstverwaltung ist innerhalb der ihr verliehenen Kompetenzen selbständig und unabhängig von anderen öffentlichen Gewalten. Die Selbständigkeit der territorialen Selbstverwaltung steht unter dem von der Verfassung garantierten Schutz der Gerichtsbarkeit. Unabhängig voneinander funktionieren zudem die einzelnen Stufen der territorialen Selbstverwaltung (Gemeinde, Kreis, Wojewodschaft).
Graphisches Schema der Struktur der öffentlichen Verwaltung in Polen